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Berufsgrundbildungsjahr Körperpflege

Das erste Jahr der Berufsausbildung kann als berufliche Grundbildung im Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) absolviert werden. Es werden fachtheoretische und fachpraktische Inhalte für die Berufsbereiche Kosmetik und Friseur vermittelt. Der Unterricht umfasst einen fachbezogenen und berufsübergreifenden Bereich.

Aufnahmebedingungen

  • mindestens ein guter Hauptschulabschluss

  • gesundheitliche und persönliche Eignung

  • schriftliche Bewerbung und Aufnahmegespräch

Ausbildungsdauer

Ein Schuljahr

Unterrichtsbereiche

berufsbezogen - Kunden empfangen und betreuen, Pflegen der Haut und Gestalten mit dekorativer Kosmetik, Pflegen und Gestalten der Hände und Nägel, in Ausbildung und Beruf orientieren, Haare und Kopfhaut pflegen, Frisuren empfehlen, ...

berufsfeldübergreifend - Deutsch, Englisch, Ethik, Gemeinschafts- und Wirtschaftskunde, Sport

zeitlich differenzierte Praktika zur Vertiefung der praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten

Ausbildungsabschluss

Ein erfolgreicher Abschluss des BGJ kann als erstes Ausbildungsjahr auf eine nachfolgende Berufsausbildung - zum/zur Kosmetiker/in Fachstufe 1 und 2 - angerechnet werden.

Aktuelles:

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